Wohnungseinbrüche gehen zurück

Im Jahr 2018 registrierte die Landespolizei 4.950 Fälle von vollendeten und versuchten Wohnungseinbrüchen. Dies sind rund 500 Fälle weniger als im Jahr 2017 (5491 Fälle). Damit bestätigt sich weiterhin der Trend zurückgehender Fallzahlen, allerdings auf einem, für ein Flächenland wie Schleswig-Holstein, immer noch hohem Niveau.

Im Dezember 2018 wurden in Schleswig-Holstein 728 Taten festgestellt. Dies stellt zwar den höchsten Wert des Jahres 2018 dar, ist aber der niedrigste Wert der vergangenen Jahre (2017: 787, 2016: 883, 2015: 1565, 2014: 959) im Monat Dezember. Gegenüber dem Vormonat November 2018 mit 606 Wohnungseinbrüchen ist dies ein Anstieg von absolut 122 Taten, entsprechend 20 Prozent. Damit bestätigte sich erneut die saisonale Steigerung in der „dunklen Jahreszeit“.

„Wir freuen uns über den deutlichen Rückgang der Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr. Die Landespolizei hat in diesem Deliktsbereich erneut sehr intensiv gearbeitet. Die enge Zusammenarbeit von Ermittlern, Spurensicherern, Präventions- und Kontrollkräften ermöglicht es, Ermittlungsansätze zu generieren und die Zahl der Taten möglichst gering zu halten.“, so Thomas Bauchrowitz, Leiter des Landeskriminalamtes.

Ein wichtiger Konzeptbaustein sind Kontrollmaßnahmen. Aktuell setzt die Polizeidirektion Bad Segeberg in den Landkreisen Pinneberg und Segeberg auch weiterhin auf Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum. Anhalte- und Sichtkontrollen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, da sie einen Beitrag leisten, Täterstrukturen zu erkennen, Täter zu überführen und damit die Zahl der Einbrüche zu reduzieren. Die Polizei wertet die im Rahmen der Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse sorgfältig aus, um Bandenstrukturen zu erkennen und die Bewegung verdächtiger Personen nachvollziehen zu können.

Landespolizeidirektor Michael Wilksen betont: „Die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. Damit ist zum einen die situative Wachsamkeit gemeint, also die Sensibilität für verdächtige Personen in der eigenen Nachbarschaft und die sofortige Benachrichtigung der Polizei über die Notrufnummer 110. Zum anderen geht es auch um das thematische Interesse für die richtige Sicherung der eigenen vier Wände. Je besser die eigene Wohnung gesichert ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Einbrecher erfolglos bleiben.“

 

Vorschläge für Sportlerehrung gesucht

Ende April ehrt die Landeshauptstadt Kiel erwachsene Athletinnen und Athleten für hervorragende sportliche Leistungen im Jahr 2018. Kieler Sportvereine und Fachverbände sind deshalb aufgerufen, entsprechende Vorschläge einzureichen.

Für die Ehrung kommen Athletinnen und Athleten in Frage, die 2018 bei Deutschen Meisterschaften Erste wurden oder bei Welt- oder Europameisterschaften oder vergleichbaren Europa- oder Weltcupkämpfen erste bis dritte Plätze belegten. Außerdem können aktive Sportlerinnen und Sportler vorgeschlagen werden, die Olympische Medaillen gewonnen, in ihrer Disziplin besondere Anerkennung durch die Öffentlichkeit erworben oder Weltrekorde, Europarekorde oder Deutsche Rekorde aufgestellt haben. Juniorenmeisterschaften und Jugendmeisterschaften sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die für die Ehrung ausschlaggebenden Leistungen sollen nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Die Sportlerinnen und Sportler müssen in Kiel wohnen oder einem Verein angehören, der Mitglied im Sportverband Kiel e.V. ist.

Vorschläge für die Sportlerehrung können bis zum 15. Februar 2019 bei der Landeshauptstadt Kiel, Amt für Sportförderung, Fleethörn 18, 24103 Kiel, und per Mail unter michaela.spreckelmeyer@kiel.de eingereicht werden. Vorschlagsformulare sind dort erhältlich, werden durch den Sportverband Kiel verteilt und können auch im Internet heruntergeladen werden.

Fördermittel für inklusive Projekte jetzt beantragen

Auch in diesem Jahr stellt die Landeshauptstadt Kiel 100.000 Euro für neue inklusive Projekte zur Verfügung, um das von der Ratsversammlung beschlossene Leitbild für Menschen mit Behinderung umzusetzen. Anträge können jetzt und noch bis Ende März gestellt werden.

Die Fördermittel sind für nachhaltige Projekte vorgesehen, die in Kiel angesiedelt sind und das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung fördern. Menschen mit Behinderung sollten als „Expertinnen und Experten in eigener Sache“ aktiv an dem Projekt beteiligt sein.

Die Projekte können sowohl von Einzelpersonen als auch von Vereinen, Verbänden oder Selbsthilfegruppen durchgeführt werden. Sie sollen geeignet sein, die selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Kiel zu verbessern und Neuerungen und Verbesserungen in der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Kiel anzuregen. Jedes einzelne Projekt kann mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden.

Selbstverständlich sind auch Projekte aus dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit förderungsfähig, wenn sie den inklusiven Gedanken und das Miteinander in der Landeshauptstadt befördern.

Die neuen Projektideen können bis Ende März bei der Leitstelle für Menschen mit Behinderung im Amt für Soziale Dienste, Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel, eingereicht werden.

Informationen für Menschen mit Behinderung, darunter ein Link zu Antragsformularen sowie allen wesentlichen Bedingungen für die Förderung neuer inklusiver Projekte sind auf der Internetseite zu finden.

Richtiger Umgang mit Feuerwerksartikeln

Die Landespolizei erwartet auch dieses Jahr zu Silvester ein gegenüber anderen Nächten stark erhöhtes Einsatzaufkommen. Ausgelassene Feiern, die bis in die Morgenstunden und im öffentlichen Raum stattfinden, Alkoholkonsum und der Umgang mit Silvesterraketen und -böllern können immer wieder zu Auseinandersetzungen, Störungen und Gefahrenmomenten führen. Deshalb erhöht die Landespolizei ihre Präsenz zu Silvester und in der Neujahrsnacht, wie in den Vorjahren, deutlich. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und unbeschwerten Jahreswechsel zu gewährleisten. Sollte es dennoch zu Straftaten oder Gefahren kommen, wird die Polizei schnell reagieren und konsequent handeln.

Besonders wichtig ist der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln. In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und abgebrannt werden. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten. Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, zum Beispiel Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.  Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen nicht zugelassener Böller sind strafbar.

Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbst herstellen. Solche Explosivstoffe  unterliegen dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person verletzt oder ein Schaden von mehr als 1.500 Euro verursacht, gilt die Tat sogar als Verbrechen.

Zudem sollten die örtlichen Beschränkungen in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt beachtet werden. In unmittelbarer Nähe von zum Beispiel Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten, gleiches gilt für besonders geschützte und brandgefährdete Bauwerke wie zum Beispiel Reetdachhäuser.

Feuerwerk der Kategorie F1, dass sogenannte „Tischfeuerwerk“, darf durch Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie F2 wie „Böller“ und Silvesterraketen erst ab 18 Jahren.

Weihnachtsgeschenke weitergeben

Wenn der Weihnachtsmann und seine Gehilfen mit ihren Gaben daneben lagen oder wenn die Bescherung ältere, aber noch brauchbare Sachen entbehrlich macht, ist die Online-Tauschbörse des Abfallwirtschaftsbetriebs Kiel (ABK) die Lösung. Auf der Internetseite können interessierte Kielerinnen und Kieler anbieten, was sie selbst nicht benötigen.

Das Angebot des ABK ist frei von Werbung oder kommerziellen Absichten. Stattdessen versteht der ABK die Internetseite als Beitrag zur Abfallvermeidung. Das kostenfrei nutzbare Online-Angebot des ABK hat eine lokale Ausrichtung: Im besten Fall kommen Anbieter und Interessent aus einem Stadtteil und die Übergabe kann persönlich erfolgen. Neben Tausch-, Verschenk- und Verkauf-Angeboten – der Preis soll 25 Euro nicht übersteigen – können Interessierte auch Gesuche und Initiativen Spendenaufrufe veröffentlichen.

Das Durchstöbern der ABK-Tauschbörse ist allen Interessierten über eine Suchfunktion möglich. Wer Gegenstände anbieten oder Gesuche aufgeben möchte, muss sich lediglich mit einer E-Mail-Adresse registrieren. Mittlerweile verzeichnet das Online-Angebot des ABK etwa 450 registrierte Nutzerinnen und Nutzer, die im Jahr 2018 mehr als 1.000 Inserate geschaltet haben. Die Spanne reicht von fernöstlichen silbernen Ohrringen bis zu Keramikplatten.

Der ABK freut sich über neue Nutzerinnen und Nutzer, die das Angebot weiterempfehlen – denn je mehr Menschen bei der ABK-Tauschbörse mitmachen, desto mehr Abfälle können in Kiel vermieden werden.

Die Dohlen sind umgezogen

Der städtische Weihnachtsmarkt auf dem Holstenplatz und dem Asmus-Bremer-Platz erfreut sich auch in diesem Jahr großer Beliebtheit. Zuletzt hatten sich vor allem in den Abendstunden Dohlen in den Bäumen auf dem Holstenplatz eingefunden und die vorweihnachtliche Atmosphäre gestört.

Die Landeshauptstadt Kiel hat nach Abstimmung mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume tierschutzkonforme Maßnahmen gegen das Verhalten der Dohlen ergriffen. Die Vögel sind dadurch in den Hiroshimapark umgezogen und haben dort Schlafplätze in den Bäumen gefunden. Dohlenrufe auf dem Holstenplatz werden nun nur noch aus Lautsprechern auf dem Neuen Rathaus abgegeben, die weiterhin in unregelmäßigen Abständen eingesetzt werden, damit sich nicht erneut Dohlen in den Bäumen auf dem Holstenplatz einfinden.

Sportlicher Nachwuchs in Kiel

Die Landeshauptstadt Kiel ist eine Sportstadt. Viele Jugendliche beweisen in zahlreichen Sportarten regelmäßig ihr Können. Bei diversen nationalen und internationalen Wettkämpfen erreichten die Kieler Jugendlichen auch in diesem Jahr Spitzenplatzierungen.

120 Sportlerinnen und Sportler im Alter von 14 bis 18 Jahren wurden am Freitag, 7. Dezember, im Ratssaal des Rathauses für ihre Leistungen ausgezeichnet. Stadtpräsident Hans-Werner Tovar und Sportdezernent Gerwin Stöcken überreichten den jungen Athletinnen, Athleten und Teams Urkunden und Plaketten.

„In vielen Wettbewerben wart Ihr ganz vorne dabei und habt um Pokale, Medaillen und Urkunden gekämpft. Für Euer sportliches Engagement möchte ich Euch im Namen der Landeshauptstadt Kiel ein großes Dankeschön aussprechen. Ihr seid ein Gewinn für unsere Stadt und ein Vorbild für alle Kielerinnen und Kieler“, sagte Stadtpräsident Hans-Werner Tovar.

Ob Segeln, Geräteturnen, Rollkunstlaufen, Cheerleading, Schwimmen, Judo oder Schach: Bei der Jugendsportlerehrung 2018 war die gesamte Bandbreite des Sports vertreten. 58 junge Sportlerinnen und 62 junge Sportler aus 19 Sportarten und von 25 Vereinen sowie vom Sportinternat Kiel erhielten in diesem Jahr eine Auszeichnung für ihre Leistungen. Zwei Jugendliche wurden für ihr ehrenamtliches Engagement geehrt.