Richtiger Umgang mit Feuerwerksartikeln

Die Landespolizei erwartet auch dieses Jahr zu Silvester ein gegenüber anderen Nächten stark erhöhtes Einsatzaufkommen. Ausgelassene Feiern, die bis in die Morgenstunden und im öffentlichen Raum stattfinden, Alkoholkonsum und der Umgang mit Silvesterraketen und -böllern können immer wieder zu Auseinandersetzungen, Störungen und Gefahrenmomenten führen. Deshalb erhöht die Landespolizei ihre Präsenz zu Silvester und in der Neujahrsnacht, wie in den Vorjahren, deutlich. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und unbeschwerten Jahreswechsel zu gewährleisten. Sollte es dennoch zu Straftaten oder Gefahren kommen, wird die Polizei schnell reagieren und konsequent handeln.

Besonders wichtig ist der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln. In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und abgebrannt werden. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten. Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, zum Beispiel Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.  Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen nicht zugelassener Böller sind strafbar.

Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbst herstellen. Solche Explosivstoffe  unterliegen dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person verletzt oder ein Schaden von mehr als 1.500 Euro verursacht, gilt die Tat sogar als Verbrechen.

Zudem sollten die örtlichen Beschränkungen in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt beachtet werden. In unmittelbarer Nähe von zum Beispiel Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten, gleiches gilt für besonders geschützte und brandgefährdete Bauwerke wie zum Beispiel Reetdachhäuser.

Feuerwerk der Kategorie F1, dass sogenannte „Tischfeuerwerk“, darf durch Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie F2 wie „Böller“ und Silvesterraketen erst ab 18 Jahren.

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Kiel Journal