Nicht vergessen – in den Berufsschulen anmelden

Nach den Sommerferien beginnt nicht nur an den allgemeinbildenden Schulen der Unterricht, auch berufsschulpflichtige Jugendliche müssen sich von Montag, 4. September, an zur Berufsschule anmelden. Für Friseurinnen und Friseure ist sogar schon am Freitag, 1. September, der Anmeldetag.

Berufsschulpflicht besteht für alle Jugendlichen, die aus den allgemein bildenden Schulen oder Förderzentren entlassen worden sind, bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Auszubildende gehen bis zum Ende ihrer Ausbildungszeit zur Berufsschule. Die Berufsschulpflicht gilt auch für Jugendliche ohne Arbeitsvertrag, also Jugendliche, die arbeitslos sind oder ein Arbeitsverhältnis ohne Ausbildungsvertrag eingehen. Auch Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet.

Zur Anmeldung – gegebenenfalls zum ersten Schultag – sind der Ausbildungsvertrag und das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule sowie Papier und Schreibzeug mitzubringen. Einzelheiten zu den genauen Anmeldedaten für die einzelnen Schulen und Berufe stehen in einer Bekanntmachung der Stadt unter www.kiel.de/bekanntmachungen im Internet.

Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis haben zwei Anlaufstellen für ihre Berufseingangsklassen. Die Anmeldungen für den Unterricht mit den Schwerpunkten Ernährung und Gesundheit sowie Natur und Umwelt nimmt das Regionale Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau (RBZ 1), Westring 100 (Hochhaus), am Dienstag, 12. September, 10 Uhr, entgegen. Wer Interesse am Schwerpunkt Technik hat, meldet sich an im RBZ Technik in Gaarden, Geschwister-Scholl-Straße 9, am Montag, 11. September, 9 Uhr (Treffpunkt: Mensa).

Sofern Jugendliche an berufsvorbereitenden Maßnahmen wie dem Jugendaufbauwerk oder an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen, melden die Träger die Schülerinnen und Schüler an und teilen den ersten Berufsschultag mit.

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Kiel Journal