Wahlhelfer gesucht

Am 6. Mai werden in Schleswig-Holstein die Gemeindevertretungen gewählt. Zur Kommunalwahl sucht die Landeshauptstadt Kiel noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Insgesamt werden 1.200 Personen für die Arbeit in den Wahlvorständen der 149 Wahllokale benötigt. Auch Kielerinnen und Kieler, die vor dem 7. Mai 2002 geboren wurden, können sich für die Arbeit in den Wahllokalen melden.

Zu den Aufgaben der Wahlvorstände gehören unter anderem das Abhaken der Stimmabgaben im Wählerverzeichnis, das Ausgeben der Stimmzettel, die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen, der Schutz des Wahlvorgangs vor Störungen und Beeinflussungen sowie die Auszählung der Stimmzettel. Eingesetzt werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der Regel in der Nähe ihres Wohnortes, auf Wunsch aber auch in einem anderen Stadtteil.

In den Wahllokalen wird in zwei Schichten gearbeitet. Die erste Schicht dauert von 7.30 bis 13 Uhr, die zweite von 13 Uhr an. Ab 18 Uhr zählen alle gemeinsam die Stimmen aus. Das Erfrischungsgeld für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beträgt je nach Aufgaben mindestens 40 Euro.

In den Wochen vor dem Wahltag werden Schulungen abgehalten, die Schulungsunterlagen sind anschließend online abrufbar. Am Wahltag unterstützen die Beschäftigten des Kieler Wahlbüros die Wahlvorstände bis zum Ende der Auszählung.

Interessierte können sich unter den Telefonnummern 0431/ 901-2341 und 901-2376 oder per E-Mail unter wahlhelfer@kiel.de melden. Ein Anmeldeformular steht auch hier online zur Verfügung. Nach der Anmeldung erhalten die Freiwilligen ein Anschreiben mit allen wichtigen Informationen zu ihrem Einsatz.

„Drusilla im Schattenreich“ feiert Premiere

Am morgigen Freitag, 26. Januar, feiert das Stück „Drusilla im Schattenreich – von Helden und Tyrannen“ der studentische Theatergruppe „Rollentausch“ um 20 Uhr Premiere und zwar auf der ICK-Punkt-Bühne des Studentenwerks Schleswig-Holstein.

Tyrann Caligula trifft Wilhelm Tell in der Hölle. Drusilla bricht ihr Schweigen über ihr inzestuöses Verhältnis zu ihrem Bruder, dem Kaiser, und bekommt Hilfe. Filmische Live-Flashbacks der historischen Figuren und rhythmische Beats am Schlagzeug begleiten sieben Darsteller und Darstellerinnen in die Freiheit bei dieser surrealsensiblen Inszenierung von Bettina Hansen. Denn Rache ist süß.

Das selbstgeschriebene Stück „Drusilla im Schattenreich – von Helden und Tyrannen“ erzählt einerseits die Geschichte von zwei Männern, die unterschiedlicher nicht sein könnten und sich doch ähnlicher sind, als alle denken. Und andererseits vom Schicksal der Frauen, das sich im Kern seit 2.000 Jahren trotz allem Fortschritt nicht wirklich verändert hat. Die Inszenierung zeigt, wie wichtig es ist, Unrecht laut auszusprechen, und dass Gut und Böse nicht immer eindeutig zuzuordnen sind.

Weitere Termine finden am 29. und 31. Januar, sowie am 2. und 3. Februar jeweils um 20 Uhr statt.
Die Karten kosten sechs Euro und sind im Kulturbüro des Studentenwerks Schleswig-Holstein im Westring 385 im Gebäude der Mensa I oder im ICK-Punkt (Sechseckbau) erhältlich. Die Abendkasse ist ab 19.30 Uhr geöffnet.

Anmeldungen zur Vollzeitschule

Nach dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule haben junge Menschen in Kiel die Möglichkeit, an den beruflichen Vollzeitschulen einen höher qualifizierenden Abschluss und berufliche Qualifikationen zu erwerben. Die Anmeldung hierzu muss im Februar abgegeben werden. Dabei handelt es sich nicht um Berufsschulunterricht – zu dessen Anmeldung wird im Juli aufgerufen.

An den Regionalen Berufsschulzentren in Kiel gibt es diverse Schularten wie Berufsfachschulen mit verschiedenen Schwerpunkten, Berufsoberschule, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien sowie Fachschulen für verschiedene Bereiche. Angeboten werden außerdem Ausbildungsvorbereitungen und ein Berufsgrundbildungsjahr.

Interessierte können sich für den Unterricht an den beruflichen Vollzeitschulen vom 1. bis zum 28. Februar in den Regionalen Berufsschulzentren anmelden. RBZ Soziales, Ernährung und Bau (RBZ 1) und RBZ Wirtschaft nehmen montags bis freitags zwischen 9 und 12 Uhr Anmeldungen entgegen, das RBZ Technik montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 14.30 Uhr. Die Anmeldungen für das Berufliche Gymnasium erfolgen zentral im RBZ 1 in den Sekretariaten am Westring 100 (Hochhaus).

Am Abendgymnasium (RBZ Wirtschaft) besteht die Möglichkeit, über einen Zeitraum von zwei Jahren den Abschluss der Fachhochschulreife oder nach drei Jahren das Abitur zu erwerben. Die Anmeldefrist endet mit Beginn der Sommerferien oder bei Vergabe aller Schulplätze. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden Bewerbungen nur angenommen, wenn noch freie Schulplätze vorhanden sind.

Im Februar organisieren die RBZ außerdem diverse Informationstage zu einzelnen Angeboten und Schularten. Auch diese Termine stehen in der Bekanntmachung auf www.kiel.de/bekanntmachungen.

Ein Bild für die Spiellinie

Sie ist der zentrale Treffpunkt für Kinder und Eltern auf der Kieler Woche: Die Spiellinie auf der Krusenkoppel. In diesem Jahr (16. bis 24. Juni) steht sie unter dem Motto „Der zauberhafte Wundergarten“. Dafür haben sich das Kieler-Woche-Büro und das Team der Spiellinie etwa ganz Neues einfallen lassen: Schon jetzt können Kinder zwischen vier und zwölf Jahren eigene Spiellinien-Plakate entwerfen.

Die Bilder der jungen Künstlerinnen und Künstler sollen als besonderer Hingucker große Holzwände auf der Krusenkoppel schmücken. Ob fantasievolle Pflanzen, lustige Tiere oder außergewöhnliche Gartenbewohner – bei der Motivwahl können die Kinder ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Alle Bilder rund um das Thema „Wundergarten“ sind willkommen, erlaubt sind die Papierformate DIN A4 und DIN A3.

Fertige Bilder können bis Montag, 30. April, am Infotresen der Stadtgalerie im Neuen Rathaus, Andreas-Gayk-Straße 31, abgegeben werden und sind dann während der Kieler Woche auf der Krusenkoppel zu bewundern. Die Bilder werden dort auf die Holzwände geklebt und können nicht wieder abgeholt werden.

 

Schiedsperson gesucht

Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Schadensersatzforderungen in geringer Höhe können zu schweren juristischen Auseinandersetzungen führen. Oft sind Situationen festgefahren und Fronten verhärtet, sodass keine Aussicht auf eine außergerichtliche Einigung besteht. An dieser Stelle können Schiedspersonen Abhilfe schaffen. Durch Verhandlungsgeschick sollen sie komplizierte Situationen lösen, Streitigkeiten schlichten und durch einen Vergleich beenden.

Für das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes im Bezirk Ellerbek-Wellingdorf wird jetzt eine neue Anwärterin oder ein neuer Anwärter gesucht. Es können sich alle Personen bewerben, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und in der Lage sind, öffentliche Ämter auszufüllen. In Frage kommen nur Personen, die nicht unter Betreuung stehen. Zudem sollten sie ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Kiel haben.

Interessierte können sich innerhalb der kommenden zwei Wochen beim Rechtsamt der Landeshauptstadt Kiel, Postfach 1152, 24103 Kiel, bewerben. Die Ernennung der Schiedspersonen erfolgt nach Vorschlag des Ortsbeirats durch die Ratsversammlung. Nähere Informationen gibt Bodo Arlt von der Schiedsamtsvereinigung, der telefonisch unter der Nummer 04347/ 91 42 erreichbar ist. Auskunft erteilt auch Silke Lentz vom Rechtsamt unter der Telefonnummer 0431/ 901 2723.

Da das Schiedsamt weiterhin mehrheitlich von Männern ausgeübt wird, begrüßt die Landeshauptstadt Kiel Bewerbungen von Frauen.

100 Jahre Matrosenaufstand

2018 jährt sich der Kieler Matrosenaufstand zum einhundertsten Mal. Die Landeshauptstadt Kiel und viele Institutionen und Vereine laden unter dem Motto „Demokratie erkämpfen. Demokratie leben.“ dazu ein, sich dem Ereignis von 1918 auf unterschiedliche Weise und auch aus heutiger Sicht zu nähern.

Theateraufführungen, Filme, Stadtrundgänge, Vorträge, Lesungen, Ausstellungen, Bücher und vieles mehr tragen dazu bei, an diesen historischen Wendepunkt deutscher Geschichte zu erinnern.

Für das erste Halbjahr ist nun ein Faltblatt erschienen, das eine erste Übersicht über die Veranstaltungen von Januar bis Juni bietet. Es liegt in beiden Rathäusern sowie in vielen Veranstaltungshäusern, Restaurants und Kneipen aus und kann auch auf der Internetseite der Stadt Kiel heruntergeladen werden.

Im Juni erscheint dann das Programm für die zweite Hälfte des Jubiläumsjahres 2018.

Der Kieler Matrosenaufstand gilt als ein Schlüsselereignis der deutschen Geschichte und als Meilenstein auf dem Weg zur Demokratie. Meuterei in Wilhelmshaven, Aufstand in Kiel und Revolution im Deutschen Reich – im Herbst 1918 schlug die Stunde der Matrosen. Die revolutionäre Bewegung erfasste von der Küste ausgehend in wenigen Tagen das ganze Reich.

Am 9. November 1918 musste der Kaiser abdanken und in Berlin wurde die Republik ausgerufen. Zwei Tage später wurde ein Waffenstillstand geschlossen und der Erste Weltkrieg beendet.

Vorsicht an Silvester

Zu einer gelungenen Silvesternacht gehört für viele Menschen auch ein anständiges Feuerwerk. Dabei sollen Kielerinnen und Kieler einige Vorschriften beachten. Darauf weisen die Landeshauptstadt Kiel und ihre Berufsfeuerwehr hin. Im Notfall, beispielsweise bei Brandverletzungen, sollen Betroffene die Notrufnummer 112 wählen.

Die Feuerwehr warnt eindringlich davor, Knallkörper abzubrennen, die in Deutschland keine Zulassung haben. Beim Kauf sollte man daher unbedingt auf das deutsche Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) achten. Raketen, Böller und Fontänen sollen nur im Freien verwendet werden. Besondere Gefahr geht vom unsachgemäßen Umgang mit Raketen aus. Wenn die Flugkörper auf Balkonen oder in Kellerschächten landen, können sie dort Brände auslösen. Deshalb sollten Fenster und Türen während der Silvesternacht geschlossen sein und brennbare Gegenstände von Balkonen entfernt werden. Brennende Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt bleiben. In Schleswig-Holstein ist es zudem verboten, sogenannte Himmelslaternen steigen zu lassen.

Geknallt werden darf nur an Silvester und Neujahr

Laut Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II nur an Erwachsene verkauft werden. Ausschließlich Erwachsene dürfen diese Raketen und Böller abfeuern – aber nur an Silvester und am ersten Tag des neuen Jahres. Auch an diesen beiden Tagen muss auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen werden. So sind Lärmbelästigungen durch Knallerei zum Jahreswechsel außerhalb der üblichen Zeiten nicht erlaubt. In der Nähe von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen sollte in der Silvesternacht aus Lärmschutzgründen nicht geknallt werden. Auch Menschen mit Fluchterfahrungen können sensibel auf die Feuerwerkskörper reagieren. Zum Schutz der Wasservögel ist die Knallerei in städtischen Parks mit Wasserflächen wie dem Schrevenpark verboten.

Reetdachhäuser gebieten Sicherheitsabstand

Raketen und Böller dürfen nicht in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden angezündet werden. Zum Schutz von stroh- und reetgedeckten Häusern gilt in Kiel die Allgemeinverfügung „Abbrennverbot für Feuerwerkskörper“. Pyrotechnik der Klasse II wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien darf deshalb nicht in einer Entfernung unter 200 Metern zu brandempfindlichen Häusern gezündet werden. Auch in der Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden und Stallungen ist es verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen.

Feuerwerksreste nach dem Knallen beseitigen

Als Verursacher übermäßiger Verschmutzungen der Straßen und Bürgersteige durch Feuerwerkskörper sind die Kielerinnen und Kieler nach der Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, die Feuerwerksreste unaufgefordert wieder zu beseitigen.