Schiedsperson gesucht

Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Schadensersatzforderungen in geringer Höhe können zu schweren juristischen Auseinandersetzungen führen. Oft sind Situationen festgefahren und Fronten verhärtet, sodass keine Aussicht auf eine außergerichtliche Einigung besteht. An dieser Stelle können Schiedspersonen Abhilfe schaffen. Durch Verhandlungsgeschick sollen sie komplizierte Situationen lösen, Streitigkeiten schlichten und durch einen Vergleich beenden.

Für das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes im Bezirk Ellerbek-Wellingdorf wird jetzt eine neue Anwärterin oder ein neuer Anwärter gesucht. Es können sich alle Personen bewerben, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und in der Lage sind, öffentliche Ämter auszufüllen. In Frage kommen nur Personen, die nicht unter Betreuung stehen. Zudem sollten sie ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Kiel haben.

Interessierte können sich innerhalb der kommenden zwei Wochen beim Rechtsamt der Landeshauptstadt Kiel, Postfach 1152, 24103 Kiel, bewerben. Die Ernennung der Schiedspersonen erfolgt nach Vorschlag des Ortsbeirats durch die Ratsversammlung. Nähere Informationen gibt Bodo Arlt von der Schiedsamtsvereinigung, der telefonisch unter der Nummer 04347/ 91 42 erreichbar ist. Auskunft erteilt auch Silke Lentz vom Rechtsamt unter der Telefonnummer 0431/ 901 2723.

Da das Schiedsamt weiterhin mehrheitlich von Männern ausgeübt wird, begrüßt die Landeshauptstadt Kiel Bewerbungen von Frauen.

100 Jahre Matrosenaufstand

2018 jährt sich der Kieler Matrosenaufstand zum einhundertsten Mal. Die Landeshauptstadt Kiel und viele Institutionen und Vereine laden unter dem Motto „Demokratie erkämpfen. Demokratie leben.“ dazu ein, sich dem Ereignis von 1918 auf unterschiedliche Weise und auch aus heutiger Sicht zu nähern.

Theateraufführungen, Filme, Stadtrundgänge, Vorträge, Lesungen, Ausstellungen, Bücher und vieles mehr tragen dazu bei, an diesen historischen Wendepunkt deutscher Geschichte zu erinnern.

Für das erste Halbjahr ist nun ein Faltblatt erschienen, das eine erste Übersicht über die Veranstaltungen von Januar bis Juni bietet. Es liegt in beiden Rathäusern sowie in vielen Veranstaltungshäusern, Restaurants und Kneipen aus und kann auch auf der Internetseite der Stadt Kiel heruntergeladen werden.

Im Juni erscheint dann das Programm für die zweite Hälfte des Jubiläumsjahres 2018.

Der Kieler Matrosenaufstand gilt als ein Schlüsselereignis der deutschen Geschichte und als Meilenstein auf dem Weg zur Demokratie. Meuterei in Wilhelmshaven, Aufstand in Kiel und Revolution im Deutschen Reich – im Herbst 1918 schlug die Stunde der Matrosen. Die revolutionäre Bewegung erfasste von der Küste ausgehend in wenigen Tagen das ganze Reich.

Am 9. November 1918 musste der Kaiser abdanken und in Berlin wurde die Republik ausgerufen. Zwei Tage später wurde ein Waffenstillstand geschlossen und der Erste Weltkrieg beendet.

Vorsicht an Silvester

Zu einer gelungenen Silvesternacht gehört für viele Menschen auch ein anständiges Feuerwerk. Dabei sollen Kielerinnen und Kieler einige Vorschriften beachten. Darauf weisen die Landeshauptstadt Kiel und ihre Berufsfeuerwehr hin. Im Notfall, beispielsweise bei Brandverletzungen, sollen Betroffene die Notrufnummer 112 wählen.

Die Feuerwehr warnt eindringlich davor, Knallkörper abzubrennen, die in Deutschland keine Zulassung haben. Beim Kauf sollte man daher unbedingt auf das deutsche Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) achten. Raketen, Böller und Fontänen sollen nur im Freien verwendet werden. Besondere Gefahr geht vom unsachgemäßen Umgang mit Raketen aus. Wenn die Flugkörper auf Balkonen oder in Kellerschächten landen, können sie dort Brände auslösen. Deshalb sollten Fenster und Türen während der Silvesternacht geschlossen sein und brennbare Gegenstände von Balkonen entfernt werden. Brennende Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt bleiben. In Schleswig-Holstein ist es zudem verboten, sogenannte Himmelslaternen steigen zu lassen.

Geknallt werden darf nur an Silvester und Neujahr

Laut Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II nur an Erwachsene verkauft werden. Ausschließlich Erwachsene dürfen diese Raketen und Böller abfeuern – aber nur an Silvester und am ersten Tag des neuen Jahres. Auch an diesen beiden Tagen muss auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen werden. So sind Lärmbelästigungen durch Knallerei zum Jahreswechsel außerhalb der üblichen Zeiten nicht erlaubt. In der Nähe von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen sollte in der Silvesternacht aus Lärmschutzgründen nicht geknallt werden. Auch Menschen mit Fluchterfahrungen können sensibel auf die Feuerwerkskörper reagieren. Zum Schutz der Wasservögel ist die Knallerei in städtischen Parks mit Wasserflächen wie dem Schrevenpark verboten.

Reetdachhäuser gebieten Sicherheitsabstand

Raketen und Böller dürfen nicht in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden angezündet werden. Zum Schutz von stroh- und reetgedeckten Häusern gilt in Kiel die Allgemeinverfügung „Abbrennverbot für Feuerwerkskörper“. Pyrotechnik der Klasse II wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien darf deshalb nicht in einer Entfernung unter 200 Metern zu brandempfindlichen Häusern gezündet werden. Auch in der Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden und Stallungen ist es verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen.

Feuerwerksreste nach dem Knallen beseitigen

Als Verursacher übermäßiger Verschmutzungen der Straßen und Bürgersteige durch Feuerwerkskörper sind die Kielerinnen und Kieler nach der Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, die Feuerwerksreste unaufgefordert wieder zu beseitigen.

44. Silvesterlauf in Ellerbek

Ob als Pirat verkleidet oder in einen alten Anzug gehüllt: Beim 44. Silvesterlauf in Ellerbek sind wieder kreative Ideen gefragt. Am 31. Dezember wollen rund 250 Sportlerinnen und Sportler mit fantasievollen Verkleidungen das Ende des Kieler Sportjahrs einläuten. Der Lauf beginnt um 13 Uhr auf dem Rohdehoffplatz am Klausdorfer Weg. Die etwa 5,5 Kilometer lange Strecke führt nicht nur durch den Schwanenseepark, sondern auch über einige Straßen. Dort müssen Autofahrer am Silvestermittag mit Behinderungen rechnen und den verkleideten Läuferinnen und Läufern den Vortritt lassen.

Terminverschiebung durch die Weihnachtstage

Bald ist es soweit und Weihnachten steht vvor Tür. Dadurch ändern sich zahlreiche Termine und Öffnungszeiten der Kieler Stadtverwaltung. Hier gibt es einen kleinen Überblick.

Wochenmärkte

Am Montag, 25. Dezember, fällt der Wochenmarkt auf dem Blücherplatz aus. Auch am 26. Dezember finden in Elmschenhagen, Gaarden und in der Wik keine Wochenmärkte statt.

Weihnachtsmarkt

Die Stände aus dem Holstenplatz und auf dem Asmus-Bremer-Platz schließen am Sonnabend, 23. Dezember.  Am 24. Dezember können sich die Kieler und Kielerinnen auf eine ganz besondere Tradition freuen, denn um 12 Uhr lädt das Philharmonische Quartett zum Mitsingen ein. Die Veranstaltung findet auf dem Balkon des Verlagshauses der Kieler Nachrichten statt.

 

Büchereien

Die Stadtteilbüchereien in Friedrichsort und Gaarden machen vom 22. Dezember bis 1. Januar Weihnachtsferien. In Holtenau ist die Bücherei bereits ab dem 21. Dezember geschlossen. Sie öffnet erst wieder am 8. Januar. Auch die Bücherei in Neumühlen-Dietrichsdorf bleibt vom 22. Dezember bis 8. Januar geschlossen. Im Schützenpark geht die Stadtteilbücherei am 21. Dezember in die Ferien und ist am 9. Januar wieder geöffnet. In Suchsdorf ist die Bücherei vom 22. Dezember bis 3. Januar geschlossen. Alle anderen Büchereien sind nur an den Weihnachtsfeiertagen und am 1. Januar geschlossen, sonst aber wie gewohnt geöffnet.

Museen

Das Kieler Stadtmuseum Warleberger Hof, das Schifffahrtsmuseum Fischhalle und die Stadtgalerie bleiben an Heiligabend und am ersten Weihnachtstag geschlossen, sind aber am 26. Dezember geöffnet.

Schwimmhallen

In den Schwimmhallen Gaarden und Schilksee kann in der Zeit vom 23. bis einschließlich 26. Dezember nicht gebadet und geschwommen werden.

VHS

Die Förde-Volkshochschule macht vom 22. Dezember bis zum 3. Januar Weihnachtsferien.

Stadtentwässerung

Die Büros der Stadtentwässerung sind von Mittwoch, 27. Dezember, bis Freitag, 29. Dezember, nicht besetzt. Störungen im öffentlichen Kanalnetz können die Kielerinnen und Kieler jederzeit über die kostenlose Störfallnummer 0800/ 000 20 93 melden.

Müllabfuhr

Die Mülltonnen werden wegen des ersten Weihnachtsfeiertages bereits am Sonnabend, 23. Dezember, geleert. Da am zweiten Weihnachtstag kein Müll abgeholt wird, verschieben sich die Leerungen der grauen, blauen und braunen Abfallbehälter sowie der gelben Tonnen und Säcke nach dem Fest jeweils einen Tag nach hinten. Der ABK-Wertstoffhof und das Wertstoff-Zentrum sind bereits am 23. Dezember, an Heiligabend und an den Weihnachtsfeiertagen geschlossen.

Ämter

Das für Schüler-BAföG zuständige Amt für Ausbildungsförderung bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Zwischen den Jahren ist die Einwohnermeldestelle im Rathaus, Fleethörn 9, regulär geöffnet. An den Werktagen nach Weihnachten kommt es erfahrungsgemäß zu einem größeren Besucherandrang. Die Kielerinnen und Kieler sollten deshalb etwas mehr Zeit mitbringen. Die Kfz-Zulassungsstelle, Saarbrückenstraße 147, ist nach Weihnachten regulär geöffnet. Die Verwaltungsstellen des Einwohnermeldeamtes in Suchsdorf, Mettenhof und Gaarden sowie die Stadtteilbürgerämter in Elmschenhagen, Neumühlen-Dietrichsdorf und Pries-Friedrichsort bleiben in der Zeit vom 27. bis 29. Dezember geschlossen. Dort beantragte Ausweisdokumente können in dieser Zeit im Rathaus abgeholt werden.

„Gemeinsam Kiel gestalten“ – Anträge noch bis Jahresende

Der von der Kieler Ratsversammlung ins Leben gerufene Fonds „Gemeinsam Kiel gestalten“ unterstützt Projekte, die die Situation in den Kieler Stadtteilen verbessern möchten. Für das Jahr 2018 stehen dafür insgesamt 300.000 Euro bereit. Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihren Ideen für die Förderung bewerben möchten, müssen sich beeilen: Am Sonntag, 31. Dezember, endet die Antragsfrist.

Mit dem Geld sollen Projekte gefördert werden, die die Stadtteile nachhaltig aufwerten und die nachbarschaftliche Zusammenarbeit sowie das sichere Zusammenleben fördern.

Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Stadtteilinitiativen und Ortsbeiräte. Einzelpersonen können sich mit ihren Projektvorschlägen an die Antragsberechtigten wenden. Berücksichtigt werden Projekte mit einer Fördersumme von bis zu 15.000 Euro. In begründeten Einzelfällen kann die maximale Fördersumme auf bis zu 25.000 Euro erhöht werden.

Die jeweils zuständigen Ortsbeiräte beraten über die Anträge und können eine Empfehlung aussprechen. Eine Jury schlägt eine Auswahl der Anträge dem Innen- und Umweltausschuss zur endgültigen Beschlussfassung vor. Die Jury setzt sich aus Mitgliedern des Innen- und Umweltausschusses, des Bauausschusses und des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit zusammen.

Anträge für das Jahr 2018 können im Amt für Kultur und Weiterbildung bei Pia Behnke (Telefonnummer 0431/ 901-52 29; E-Mail gemeinsam.kiel.gestalten@kiel.de) schriftlich oder per Mail eingereicht werden.

Antragformulare gibt auf der Internetseite der Stadt Kiel.

Weihnachtliches aus der Apotheke?

Die Apotheke suchen Menschen in der Regel auf, wenn sie erkrankt sind und Arzneien benötigen. Dass hier in der Vergangenheit auch weihnachtliche Spezialitäten erworben werden konnten, ist heutzutage nur schwer vorstellbar. Unter dem Motto „Weihnachtapotheke“ bietet die Förde-Volkshochschule (Förde-vhs) in Zusammenarbeit mit der Christian-Albrechts-Universität (CAU) am Sonnabend, 16. Dezember, von 10 bis 13 Uhr einen Experimentiervormittag für Kinder im Grundschulalter an.

In der Medizin- und Pharmaziehistorischen Sammlung der CAU, Brunswiker Straße 2, können sich die Kinder an Tiegeln und Töpfen ausprobieren und so die frühere Arbeit der Apotheker kennenlernen. Es werden unter anderem Karamellen nach Apothekerart zubereitet und spannende Geschichten dazu erzählt.

Interessierte können sich ausschließlich über die Internetseit der Förde-vhs, per E-Mail unter info@foerde-vhs.de oder telefonisch unter der Nummer 0431/ 901-5200 für die Weihnachtsapotheke anmelden. Eine Teilnahme kostet pro Kind 14,50 Euro. Zusätzlich sind Materialkosten von 3,50 Euro zu bezahlen.