Die städtischen Schwimmhallen bekommen zum 1. Juni eine neue Gebührenstruktur. Künftig wird die Eintrittszeit grundsätzlich zeitlich begrenzt und für die unterschiedlichen Nutzungen Sport und Freizeit werden unterschiedliche Eintrittspreise fällig. Neu ist auch die Vergünstigung für Inhaberinnen und Inhaber des Kiel-Passes: für diese gibt es einen 50-prozentiger Preisnachlass.
Es gibt folgende neue Tarife:
Für den zwei Stunden Sporttarif (nur Schwimmen und Baden) zahlen Erwachsene 3,50 Euro, mit dem Kiel-Pass liegt der Eintrittspreis bei 1,75 Euro, Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) zahlen zwei Euro, mit Kiel-Pass werden dann nur ein Euro fällig.
Für den 2,5 Stunden Freizeittarif (Schwimmen und Baden und die Nutzung des Freizeitbereichs unter anderem mit Rutsche) bezhalen Erwachsene 6,70 Euro, mit dem Kiel-Pass beträgt der Preis 3,35 Euro, Kinder & Jugendliche zahlen (vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) 3,30 Euro, durch den Kiel-Pass liegt der Preis bei 1,65 Euro.
Im Sommerbad Katzheide und im Eiderbad Hammer gibt es keine zeitliche Beschränkung in der Saison 2017.
Den Kiel-Pass kann erhalten, wer eine der folgenden Sozialleistungen bezieht:
• Arbeitslosengeld II (nach SGB II);
• Sozialgeld (nach SGB II);
• Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGBXII);
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach SGBXII);
• Wohngeld;
• Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz;
• Barbetrag zur persönlichen Verfügung bei einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung (nach § 35 Abs. 2 SGBXII);
• Kinderzuschlag (nach § 6a Bundeskindergeldgesetz).
Der Kiel-Pass ist erhältlich im Kiel-Pass-Büro, angesiedelt beim nettekieler Ehrenamtsbüro: Kiel-Pass-Büro, Neues Rathaus, Andreas-Gayk-Straße 31, Eingang Ecke Fabrikstraße, Erdgeschoss. Die Öffnungszeiten sind montags 9 bis 14 Uhr, dienstags 12.30 bis 15 Uhr und donnerstags 9.30 bis 15.30 Uhr. Zur Antragstellung ist der aktuelle Bewilligungsbescheid mitzubringen. Der Kiel-Pass ist kostenlos.
Im Kiel-Pass Büro wird ein Foto der Passinhaberin oder des Passinhabers erstellt. Auf dem Pass erscheinen das Bild und der Name.
Gültig ist der Kiel-Pass bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes, längstens jedoch ein Jahr ab Ausstellung der Bescheinigung. Endet die Sozialleistung früher, endet mit diesem Datum auch die Berechtigung für die Nutzung des Kiel-Passes.