In einem kürzlich beendeten Verfahren vor dem Kieler Amtsgericht wurde eine Ärztin der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Sie hat nach Ansicht der Richter den Tod eines 53-Jährigen durch Unterlassen mitverursacht. Dennoch kam die Medizinerin mit dem Urteil glimpflich davon.
Nicht die nötigen Schritte veranlasst
Die 77-Jährige hatte sich auf der Polizeiwache einem Trinker zu widmen. Dieser brach in einem Supermarkt zusammen, wurde jedoch zunächst nicht in ein Krankenhaus eingeliefert, sondern in die Ausnüchterungszelle der Ordnungshüter verbracht. Dabei untersuchte ihn die Ärzte, erkannte auch eine Beule am Hinterkopf, verzichtete aber ebenfalls darauf, einen Rettungswagen zu konsultieren. Nachdem die Zelle des Betroffenen Stunden später geöffnet wurde, konnte dieser nur noch leblos vorgefunden werden. Ein Bruch des Schädels und die zum Tode führenden Hirnblutungen blieben zuvor unerkannt.
Lediglich eine Verwarnung ausgesprochen
Dennoch sahen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht von drastischen Sanktionen ab. Die Medizinerin hatte sich zwar des Totschlags durch Unterlassen weiterer Hilfsmaßnahmen schuldig gemacht, doch bewertete der Spruchkörper dieses Verhalten eher als aus der Situation geborenes Manko. So wäre die Schwere der vorhandenen Verletzung demnach nicht erkennbar gewesen. Neben dem Schuldspruch sowie der Kostenübernahme des Prozesses erhielt die Ärztin eine Verwarnung. Ihr wurde für den Wiederholungsfall zudem eine Geldstrafe von 1.800 Euro angedroht.