Sonderweg für Glücksspiele in Kiel beendet

Schleswig-Holstein hat das Glücksspielgesetz aufgehoben, das bislang das Betreiben von Online-Casinospielen ermöglicht hatte. In der Landtagssitzung am Donnerstag beschlossen SPD, Grüne und SSW gemeinsam die Abschaffung der erst im Mai kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode von CDU und FDP eingeführten Sonderregelung. Damit tritt das Land dem Glücksspielstaatsvertrag bei, der bereits in allen anderen Bundesländern Gültigkeit hat. Online-Casinospiele werden damit gänzlich illegal, während Sportwetten erlaubt bleiben. Allerdings ist die Anzahl der Lizenzen für Anbieter von Sportwetten auf 20 begrenzt.

Seit der Einführung des Glücksspielgesetzes im Mai hatten 23 Anbieter Anträge auf Lizenzen bei der Landesregierung gestellt, die für sechs Jahre gültig waren, aber nun widerrufen werden. Ob indes die Begrenzung bei den Sportwetten Bestand haben kann, ist fraglich – nach Einschätzung von Experten könnte sie gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Ein beim Bundesgerichtshof anhängiger Prozess, der sich mir dieser Frage befasste, wurde kurzfristig ausgesetzt, um zunächst europarechtlich zu einer Klärung zu gelangen. Damit besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag in Zukunft modifiziert werden muss, um den Vorgaben aus Brüssel zu entsprechen.

Die Debatte um die Gesetzesänderung im Kieler Landtag verlief kontrovers und war von scharfen Vorwürfen geprägt. Regierung und Opposition hielten sich gegenseitig vor, mit ihrem angepeilten Kurs der Geldwäsche in die Hände zu spielen. Hans-Jörn Arp (CDU) kritisierte, mit der Änderung würde die Regierung Unternehmen aus dem Land vertreiben und Arbeitsplätze vernichten. Wie viele Arbeitsplätze in der Glücksspielindustrie tatsächlich verloren gehen, ist derweil nicht bekannt. Die Steuereinnahmen, die aus dem legalen Glücksspiel erwachsen würden, werden auf jährlich 1,5 Millionen Euro geschätzt.

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Kiel Journal